Übergangsmanagement in hessischen Justizvollzugsanstalten

 

Das Übergangsmanagement (ÜM) der freien Straffälligenhilfe wurde 2007 zur Vorbereitung der Entlassung von Gefangenen mit besonderem Hilfebedarf eingerichtet. Grundlage ist ein Konzept, das in den Jahren zuvor von einem Arbeitskreis des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen erarbeitet wurde und das sich das Justizministerium im Wesentlichen zu eigen gemacht hat. Von 2007 erfolgte bis 2021 eine Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Haushaltsmitteln des Landes Hessen.

 

Zielgruppe

 

Zielgruppe des ÜM sind Inhaftierte mit besonderem Hilfebedarf, die ihre Strafe vollständig verbüßen müssen und zum Endstrafenzeitpunkt ohne Hilfe und Aufsicht der Justizbehörden (Führungsaufsicht, Bewährungshilfe) entlassen werden.

Besonderer Hilfebedarf liegt vor, wenn die Inhaftierten

- ohne tragfähige soziale Bindungen leben,

- wohnungslos sind oder aus ungesicherten oder abhängigen Wohnverhältnissen kommen,

- nicht in der Lage sind, die eigene wirtschaftliche Existenz zu sichern,

- physisch und/oder psychisch belastet sind und diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht überwinden können.

 

Ziele

 

Vor Einführung des ÜM wurden Gefangene sehr häufig ohne ausreichende Vorbereitung und Unterstützung aus der Haft entlassenen. Viele Untersuchungen zeigen, dass in den ersten Tagen und Wochen nach der Entlassung aus der Haft die Rückfallgefahr am größten ist. Um dies zu verhindern, ist ein längerfristig geplanter und vorbereiteter Übergang zurück in die Gesellschaft in hohem Maße geboten. So können die letzten Monate der Haft intensiv genutzt werden, um direkte und persönliche Kontakte herzustellen, Ausweise zu beantragen, Fragen der Krankenversicherung zu klären etc.

 

Konkrete Ziele des ÜM sind die Sicherung der materiellen Existenz, die Vermittlung in eine eigene Wohnung oder eine Unterkunft sowie die Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration. Die Arbeit findet in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst in den Haftanstalten und weiteren internen und externen Fachdiensten (psychologischer und pädagogischer Dienst, Suchtberatung, Schuldnerberatung usw.) statt. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine zielgerichtete und produktive Vorgehensweise. Das ÜM ist als fester Bestandteil der Entlassungsvorbereitung für Inhaftierte mit besonderem Hilfebedarf unverzichtbar und ein wichtiger Baustein bei der Resozialisierung.

 

Vereinbarung über die Integration von Strafgefangenen in Hessen

 

Eine wesentliche Verbesserung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit erfuhr das Übergangsmanagement durch die Vereinbarung über die Integration von Strafgefangenen in Hessen vom 13.10.2011. Sie regelt die Kooperation und den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden und Kostenträgern zur effizienten Integration ehemaliger Gefangener in Hessen. Insbesondere sollen zum Entlassungszeitpunkt die Voraussetzung zur Aufnahme der entsprechenden Sozialleistungen geklärt und eine Unterkunft gesichert sein sowie eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration feststehen.

 

Unterzeichner dieser Vereinbarung sind:

  • das Hessische Justizministerium
  • das Hessische Sozialministerium
  • der hessische Städtetag
  • der hessische Landkreistag
  • die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit
  • der Landeswohlfahrtsverband Hessen
  • der Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe.

 

Insbesondere verpflichten sich alle Unterzeichner, feste Ansprechpartner/innen für die Integrationsaufgabe während der Entlassungsphase zu benennen.

 

Träger des Übergangsmanagement der freien Straffälligenhilfe

 

Beauftragte zur Durchführung des Übergangsmanagements (ÜM) sind derzeit insgesamt 17 Mitarbeiter/-innen von elf regionalen Trägern der freien Straffälligenhilfe in Hessen. Zur Liste der Träger...

 

Abgrenzung zum Entlassungsmanagement der Bewährungshilfe

 

Das Entlassungsmanagement ist ein Fachdienst der hessischen Bewährungshilfe. Zielgruppe sind diejenigen Gefangenen, die nach einer Aussetzung des Strafrestes eine Freiheitsstrafe gemäß § 57 StGB der Bewährungshilfe oder nach Haftentlassung der Führungsaufsicht unterstellt werden.

 

Übergangsmanagement als Schnittmenge von Justiz- und Sozialsystem

 

Das Übergangsmanagement und damit die Integration von ehemaligen Gefangenen in die Gesellschaft kann nur erfolgreich sein, wie es auf ausreichende Ressourcen zurückgreifen kann. Diese Ressourcen in Form von Übergangswohnangeboten, Beratungsangeboten verschiedenster Art, Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme, psychologischen Hilfen etc. werden von der freien Straffälligenhilfe in Hessen zur Verfügung gestellt. Dort wo es kein örtliches Netzwerk gibt, ist es die Aufgabe des jeweiligen Übergangsmanagements bzw. seines Trägers, diesen Mangel öffentlich zu machen und die entsprechenden Bedarfe im sozialen Hilfesystem zu kommunizieren.

 

Resozialisierung ist eine Kernaufgabe des sozialen Rechtsstaates. Dabei muss eine Zusammenarbeit zwischen den Systemen der Justiz und der Sozialverwaltung erreicht und gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Wiedereingliederung von straffälligen Menschen in die Gesellschaft kann nur gemeinsam getragen werden.

 

Die Gesellschaft ist sehr viel zu zahlen bereit, wenn es um die Sicherheit im Strafvollzug geht. Um wie viel mehr sollte ihr die Sicherheit der Bürger vor erneuten Straftaten Wert sein, wenn diese durch bedarfsgerechte Hilfen zur Wiedereingliederung und soziale Integration so deutlich verbessert werden kann.

 

 

Unter Downloads finden Sie weitere Informationen zum Übergangsmanagement.


 

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