Vor 175 Jahren wurde in Darmstadt der "Verein zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Großherzoglich Hessischen Landes- und Provinzial-Strafanstalten Entlassenen" gegründet. Er trägt heute den Namen Soziale Hilfe Darmstadt e.V. Der Vorsitzende Herr OStA a.D. Georg Nauth begrüßte die zahlreichen Gäste bei der Jubiläumsfeier am 15.11.2016:
Der Verein Soziale Hilfe Darmstadt e.V. – Straffälligenhilfe besteht nunmehr seit 175 Jahren. § 1 der Statuten vom 22. Oktober 1841 lautet:
„Der Zweck des Vereins soll seyen, die moralische und bürgerliche Besserung der aus den... Strafanstalten Entlassenen zu befördern, darum ihnen die Möglichkeit eines ordentlichen Lebenswandels und rechtlichen Erwerbs zu verschaffen und daher ihnen auch bei ihrem nach überstandener Freiheitsstrafe nöthigen Unterkommen und Fortkommen behülflich zu seyn, namentlich mit Rath und Verwendung und, wenn es erforderlich erscheint, selbst mit Geldmitteln zu unterstützen.“
Man könnte – ja, man sollte – daher die Frage stellen: Sind die sozialen Probleme, die zur Gründung des Vereins führten, gelöst oder gar nicht mehr vorhanden?
Die Aufgabenstellung hat sich in keiner Weise bzw. grundsätzlich geändert. Daher trifft die Losung des ersten Präsidenten des Vereins Geheimrat von Kuder immer noch zu, der anlässlich der Generalversammlung von 1846 erklärte: „Selbst wenn von Zehn, ja von Hundert nur einer gerettet wird, ist das Wirken des Vereins nicht vergebens gewesen“ immer noch zu.
In diesem Sinne werden wir unsere Arbeit der Straffälligenhilfe weiter begleiten.
Ich danke – im Namen des Vereins – allen Unterstützern, insbesondere der Staatsanwaltschaft Darmstadt, den Gerichten des Landgerichtsbezirks Darmstadt, der Bewährungshilfe, den Spendern, den Mitgliedern und Mitarbeitern ffür ihre unverzichtbare ideelle und materielle Unterstützung und Mithilfe für den Verein.
AD MULTOS ANNOS