Fachtag 2017 Notfall: Wohnen

Die Versorgung von Haftentlassenen und anderen Klienten der Straffälligenhilfe mit Wohnraum ist ein Problem, das schon seit langem besteht, sich aber in den letzten Jahren rasant verschärft.

Besonders in den größeren Städten ist es für straffällige Menschen fast unmöglich geworden, Wohnraum für sich zu finden. So kommt eine verhängnisvolle Spirale in Gang: Ohne Wohnung keine Arbeit und ohne Arbeit schon gar keine Wohnung. Die Konkurrenz der unterschiedlichen sozialen Gruppen, die aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht auf dem Wohnungsmarkt der steigenden Mieten mithalten können, ist groß. Straffälligkeit erscheint aber als besonderes Stigma; sie gilt als selbstverschuldet, bedrohlich und unabänderlich.

Die Sozialarbeiter/innen in den in unserer Organisation zusammengeschlossenen Einrichtungen und Beratungsstellen sehen sich tagtäglich mit der Situation konfrontiert, in einem entscheidenden Punkt ihren Arbeitsauftrag nicht umsetzen zu können: Es steht kein Wohnraum für ihre Klientinnen und Klienten zur Verfügung! Damit sind die Erfolgschancen ihrer Arbeit deutlich eingeschränkt. Das ist auch schlecht für unsere Gesellschaft, denn Resozialisierung bedeutet immer auch die Verhinderung neuer Straftaten.

Weil uns diese Lage wortwörtlich ratlos macht, haben wir Experten, die mit den Themen Wohnen und sozialer Wohnungsbau besonders vertraut sind, um Rat gefragt.

 

Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals bei den Referenten für Ihre Beiträge:

Herrn Dr. Christian von Malottki vom Institut Wohnen und  Umwelt GmbH, einer Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt

Herrn Wolfgang Bauer-Schneider, Geschäftsführer der Neuen Wohnraumhilfe Darmstadt gGmbH

Herrn Ulrich Keck,  Stadt Frankfurt am Main, Amt für Wohnungswesen- Abteilung Wohnraumversorgung

 

Das Fazit der Vorträge und der anschließenden Diskussion war im Wesentlichen:

  • Zu unterscheiden ist zwischen einer Zahlungs- und einer Zugangsproblematik. Bei unseren Klienten liegt gar nicht so häufig eine Zahlungsproblematik vor, da die Miete in aller Regel gesichert werden kann. Viel häufiger liegt eine Zugangsproblematik vor: Diskriminierung z.B. aufgrund äußerer Merkmale, Stigmatisierung und Gewicht des Mietausfallswagnisses.
  • Zu unterscheiden ist auch zwischen den wohnungspolitischen Instrumenten der Objektförderung (z.B. Sozialer Wohnungbau, Wohneigentumsförderung etc.) und der Subjektförderung (Wohngeld, Übernahme der Kosten der Unterkunft durch öffenltiche Stellen). Letztere greift aufgrund der Zugangsproblematik aber in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes nicht in ausreichendem Maße.
  • Die Objektförderung wurde in den Jahren nach der Jahrtausendwende aufgrund des vermeintlich entspannten Wohnungsmarktes stark zurückgefahren, mit der Folge, dass nun geförderter Wohnraum kaum noch zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

 

 

Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.

 

 

Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

Druckversion | Sitemap
© Landeszusammenschluss für Straffälligenhilfe in Hessen