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Fachtagungam 26.10.2011: Was kommt nach der Sicherungsverwahrung?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 alle Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Damit wurde eine "gesetzgeberische...
Übergangsmanagement
oder „Vorbereitung der Entlassung von Gefangenen mit besonderem Hilfebedarf als Dienstleistung der freien Straffälligenhilfe“.
Die wichtigste Aufgabe der Straffälligenhilfe ist die Hilfe zur Wiedereingliederung nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Nicht jede (r) der aus der Haft entlassen wird braucht Unterstützung, nicht jeder will Hilfe. Diejenigen aber, die sich an die freie Straffälligenhilfe wenden, stehen vor Problemen, die als „besondere soziale Schwierigkeiten“ eine eher verharmlosende Bezeichnung im Amtsdeutsch gefunden haben. Ohne Wohnung, ohne Arbeit, ohne tragfähige soziale Bindungen, überschuldet, gesundheitlich angeschlagen und seelisch belastet aus dem Gefängnis entlassen zu werden, beschreibt eine existenzielle Notlage, die sich keiner von uns am eigenen Leib wirklich vorstellen kann.
50 Jahre Landeszusammenschluß für Straffälligenhilfe in Hessen (LZ)
Am 5. September 2008 feierte der LZ im Frankfurter Römer mit über 100 Gästen sein 50-jähriges Bestehen. Die Teilnehmer aus den Bereichen Justiz, Soziales und Politik repräsentierten das gesamte Spektrum der in Hessen berufllich oder ehrenamtlich mit der...
KRIMINALITÄT BRINGT QUOTE
Faszination und Angst – Pole subjektiver Wahrnehmung
Aus Anlass des 50 jährigen Bestehens des Landeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe in Hessen finden neben der Festveranstaltung im Frankfurter Römer auch regional Veranstaltungen statt. In Kassel laden die in...